Hilfe

Häufig gestellte Fragen

F: Wie kurzfristig ist das Ganze möglich?

A: Wir können kurzfristig Ihre Pflege und Betreuung übernehmen, dabei nehmen wir auf Wunschzeiten natürlich gerne Rücksicht. Bitte haben Sie aber trotzdem Verständnis, wenn die Wunschzeiten bei kurzfristigem Start nicht sofort möglich sind. Wir tun aber natürlich unser Bestes!

F: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

A: Wir erstellen Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Kostenvoranschlag nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI. Je nach Pflegeeinstufung wissen Sie dadurch sofort ob bzw. mit welchen Zusatzkosten Sie rechnen müssen. Eine private Abrechnung ist selbstverständlich auch möglich!
Bitte beachten Sie, dass die verordneten und genehmigten Krankenkassenleistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

F: Trägt die Pflege- bzw. Krankenkasse die Kosten?

A:Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen der Einstufung und der Wahl zur Inanspruchnahme der Sachleistungen. Zusätzlich haben Sie die Wahl auf Kombinationsleistungen durch die Pflegekasse (reduzierte Auszahlung des Pflegegeldes und Übernahme der Sachleistungen im gewählten Rahmen). Hierzu werden Sie gerne von uns beraten. Die Krankenkasse trägt nach deren Genehmigung die Leistungen, die durch den behandelnden Arzt verordnet wurden.

F: Wie erfolgt die Einstufung in die Pflegegrade?

A: Die Einstufung erfolgt durch den MD (medizinischer Dienst) der durch Ihre Pflegekasse nach Antragstellung beauftragt wird. Hierzu kommt ein Mitarbeiter des MD zu Ihnen nach Hause und erstellt ein genaues Gutachten. Der Pflegegrad, der nach Ihrer Begutachtung definiert wird, gilt dann ab der Antragstellung.